Privatinsolvenz: Ein Ausweg aus der Schuldenfalle

Die Privatinsolvenz ist für zahlreiche Menschen der letzte Ausweg, wenn sie finanzielle Probleme haben. Selbst wenn für die Beantragung zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bietet sie Betroffenen eine Alternative, um sich auf lange Sicht von vorhandenen Schulden zu befreien.

Hierbei stellt sich jedoch die Frage, wer eigentlich dazu berechtigt ist, eine Privatinsolvenz anzumelden und vor allem, wie das Konzept dieser funktioniert. All diese Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden.

 

Was ist eine Privatinsolvenz und wie funktioniert sie?

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, welches Privatpersonen die Gelegenheit gibt, ihre Schulden zu bezahlen und am Ende des festgesetzten Zeitraums schuldenfrei zu sein. Sie wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet.

Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es, einen Teil der Schulden zu tilgen und somit die vorhandenen Gläubiger zufriedenzustellen. Gleichwohl erhält der Schuldner bei guter Führung am Ende der Privatinsolvenz die sogenannte Restschuldbefreiung.

Mittels dieser sind sämtliche Schulden aufgehoben, sodass es dem Schuldner möglich ist, einen neuen Lebensabschnitt ohne jegliche Schulden zu beginnen.

 

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es spielt hierbei in erster Linie keine Rolle, ob man erwerbstätig ist oder nicht, es muss also kein festes Einkommen für eine Inanspruchnahme vorhanden sein.

Beantragt werden kann die Privatinsolvenz von folgenden Personen:

  • Privatpersonen
  • Ausländische Privatpersonen, die einen deutschen Wohnsitz haben

Unter gewissen Voraussetzungen werden mit der Privatinsolvenz auch ehemalige Selbstständige angesprochen.

Gesetzlich geregelt ist dies im Paragraf 304 der Insolvenzverordnung.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Privatinsolvenz?

Die wichtigste Voraussetzung zur Einleitung einer Privatinsolvenz besteht darin, sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet zu sein. Als erster Schritt empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung.

Diese kann nicht nur feststellen, ob der Weg zur Privatinsolvenz geebnet ist, sie regelt auch alle weiteren Formalitäten für den Schuldner. Essenziell ist der anschließende Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anzustreben.

Gut zu wissen: Viele Gläubiger sind durchaus gewillt, eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner zu finden. Denn für sie bedeutet dieses Ergebnis meist, dass sie mehr Geld vom Schuldner zurückerhalten, als es im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Fall wäre.

Erst wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung scheitert, besteht für den Schuldner die Option, eine Privatinsolvenz anzustreben. Den nötigen Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsverfahrens erstellt für gewöhnlich ein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Für ehemalige Selbstständige ist dagegen die Erfüllung weiterer Voraussetzungen erforderlich. So dürfen sie nicht mehr als 19 Gläubiger aufweisen. Gleichwohl dürfen keinerlei Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen vorhanden sein. Dazu gehören beispielsweise versäumte Zahlungen an das Finanzamt oder einen Sozialversicherungsträger.

Fehlt einem ehemaligen Selbstständigen eine der Voraussetzungen, durchläuft er stattdessen die Regelinsolvenz, die wiederum anderen Grundlagen unterliegt.

 

Wie verläuft die Beantragung eines Insolvenzverfahrens?

Sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Hierzu ist die Vorlage zahlreicher Unterlagen erforderlich, welche die Schuldnerberatung gemeinsam mit dem Schuldner zusammenstellt.

Mit dazu gehört:

  • vollständige Aufstellung, die Gläubiger und ihre jeweiligen Forderungen enthält
  • Übersicht des vorhandenen Vermögens
  • Belege zum aktuellen Einkommen sowie der Vertrag vom Arbeitgeber (sofern vorhanden)
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Abzahlungsplan (enthält sowohl flexible als auch feste Raten und Einmalzahlungen)
  • Aufstellung zu vorhandenen Wertpapieren, Konten und Forderungen
  • Versicherungsverträge und Erbschaftsverträge
  • Aufstellung der verschiedenen Wertgegenstände, Mobiliar, Fahrzeugen oder Hausrat
  • Dokumente über Grundeigentum, Erbbaurechte oder Wohneigentum
  • Unterlagen zu erworbenen Aktien oder Genussrechten
  • detaillierte Darstellung aller vorhandenen regelmäßigen Verpflichtungen des Schuldners

 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es bei den genannten Unterlagen und Angaben wichtig, diese wahrheitsgemäß zu erfassen und keinerlei falsche Angaben zu machen. Denn diese führen bei einer Feststellung durch das Gericht zu einer unweigerlichen Ablehnung des Insolvenzverfahrens.

Anschließend versucht das Gericht erneut, sich mit den Gläubigern zu einigen. Hat es hierbei keinerlei Erfolg, beginnt danach das eigentliche Insolvenzverfahren und die sogenannte Wohlverhaltensphase des Schuldners.

 

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland?

Bis Ende Mai 2021 dauerte eine Privatinsolvenz insgesamt sechs Jahre. Seitdem ist die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre reduziert worden. Eine vollständige Restschuldbefreiung kann nach Ablauf der genannten drei Jahre jedoch nur gewährt werden, wenn der Schuldner während dieser Zeit gewisse Pflichten erfüllt.

 

So muss bei ihm eine bedingungslose Bereitschaft vorhanden sein, sämtliche vorhandenen Wertgegenstände zu veräußern. Sind Erbschaften vorhanden, muss er diese mindestens zur Hälfte dazu einsetzen, um die vorhandenen Schulden zu tilgen. Hat er keinerlei Einkommen, ist er dazu verpflichtet, sich um eine Anstellung zu bemühen und mittels des gezahlten Lohns wenigstens einen Teil seiner Schulden abzuzahlen.

 

Neue Schulden dürfen nicht aufgenommen werden. Sollten sich dazu auch noch die Lebensumstände verändern, muss er dies seinem zugeteilten Treuhänder mitteilen, sei es nun ein Wechsel der Arbeitsstätte oder aber ein Umzug in eine andere Stadt. Um das Privatinsolvenzverfahren erfolgreich abzuschließen, erscheinen vor Ende der vorgegebenen drei Jahre Gläubiger und Treuhänder vor Gericht.

 

Innerhalb des Gesprächs wird erläutert, ob die Wohlverhaltensphase des Schuldners positiv verlief. Ist dies der Fall, wird das Insolvenzverfahren geschlossen und der Schuldner erlangt den Status der Restschuldbefreiung, dank welcher er ab sofort schuldenfrei ist.

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Auslandsimmobilien als Geldanlage: Die Kanaren überzeugen viele Investoren

Immer mehr Menschen entscheiden sich in der Krise dafür, in Auslandsimmobilien zu investieren, um ihr Vermögen zu sichern. Sichtbar wurde dies jüngst eindrucksvoll am Beispiel der Kanaren und einiger Zahlen, die das spanische Statistikinstitut INE veröffentlichte. Demnach wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 2022 insgesamt 18.839 Häuser und Wohnungen auf den Inseln verkauft. Der Wert übertrifft sogar den Höchststand, der vor der Krise 2008 erreicht wurde. Damals wechselten im Vergleichszeitraum 18.680 Immobilien den Besitzer. Treiber der aktuellen Entwicklung sind demnach ausländische Geldgeber. Diese haben 50 Prozent aller Objekte erworben. Dies ist bemerkenswert, denn eigentlich dominierten immer Einheimische den Immobilienmarkt auf den Kanaren.

Der Boom der Auslandskäufer ist eine gute Nachricht für weitere Investoren

h2>Dass immer mehr Ausländer eine Finca auf Mallorca kaufen oder eine Immobilie auf einer der anderen Inseln erwerben möchten, ist gleich mehrfach eine gute Nachricht für weitere Nicht-Einheimische-Investoren:

– Die Ausländer zahlten zumeist aus Eigenmitteln und benötigten keine Kredite. Anders als 2008 ist deshalb trotz des Booms keine toxische Blase entstanden.
– Einheimische sind hingegen auf Darlehen angewiesen. Die hiesigen Banken haben die die Kreditvergabe aufgrund der Krise jedoch drastisch zurückgefahren. Die Konkurrenz für ausländische Anleger ist deshalb gering.
– Deshalb ist auch das Angebot trotz der Nachfrage weiterhin groß. Zudem sind die Immobilienpreise nicht derart explodiert wie beispielsweise in Deutschland.
– Dadurch, dass die Ausländer Eigenmittel nutzen, sind Verkäufe unkomplizierter und lassen sich schneller abwickeln. Dies hat die Hemmschwelle für viele Einheimische gesenkt, ihre Immobilie zu verkaufen.
– Die Hypotheken, die an Einheimische vergeben werden, kosten sehr viel mehr als noch vor einem Jahr. Die geschilderten Vorteile für ausländische Investoren bleiben deshalb auch noch mittelfristig bestehen. Als Beispiel: In Santa Cruz de Tenerife verlangt eine Hypothek monatlich inzwischen 25,7 Prozent des zur Verfügung stehenden Geldes. Vor einem Jahr waren es 21,7 Prozent.

Die Kanaren sind kein Einzelfall: Boom für Ausländer auch in Griechenland und Kroatien

h2>Die spanischen Inseln sind dabei nur ein Beispiel unter vielen dafür, dass der Immobilienmarkt für Ausländer vielerorts ausgesprochen attraktiv wird. Exemplarisch seien die Entwicklungen in Griechenland und Kroatien vorgestellt. Ausländer kauften allein von Januar bis März 2022 Objekte im Wert von 374 Millionen Euro in Hellas. Diese Summe war um 75 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Deutsche sind dabei besonders aktiv: Die Nachfrage aus der Bundesrepublik ist im Vergleich mit 2020 um 70 Prozent gestiegen. Hintergrund sind die niedrigen Preise: Auf einigen Inseln kostet der Quadratmeter 2000 Euro. Anderorts werden für vergleichbare Immobilien 10.000 bis 20.000 Euro aufgerufen.

In Kroatien sind es vor allem die niedrigen Arbeitskosten, die Ausländer locken. Sie bauen hier überwiegend neu. Das Kaufinteresse ist allerdings ebenfalls deutlich nach oben geklettert: Laut des kroatischen Finanzministeriums ist der Anteil der Immobilienverkäufe an Ausländer innerhalb eines Jahres um 50 Prozent gestiegen. Die Zahl der deutschen Käufer erhöhte sich demnach sogar um 70 Prozent – wie in Griechenland.

Fazit: Immobilien im Ausland lohnen sich als Geldanlage

Die Beispiele zeigen, dass sich ausländische Immobilien als Geldanlage lohnen. Die Hemmnisse, die hierzulande dem Haus- und Wohnungsmarkt Probleme bereiten, entpuppen sich in der Fremde als Vorteile.

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Geld verdienen im Internet

Laut einer Onlinestudie von ARD und ZDF nutzten im Jahr 2021 alleine in Deutschland mehr als 66,1 Millionen Menschen das Internet. Mehr als 54 Prozent der Befragten waren sogar täglich online. Dieser Umstand legt nahe, dass sich im Internet mit vielen verschiedenen Aktivitäten Geld verdienen lässt. Mittlerweile gibt es für Interessenten zahlreiche Bücher und E-Books, die kostenlos oder kostenpflichtig erhältlich sind. Geld verdienen im Internet – was ist seriös und leicht umzusetzen?

Die Möglichkeiten zum Geldverdienen im Internet sind sehr vielfältig

Für viele Menschen ist es ein Traum, im Internet ihr Geld zu verdienen. Vielen schwebt vor, dass sie abends zu Bett gehen und sich der Kontostand zum nächsten morgen schon positiv verändert hat. Bevor allerdings Geld verdient werden kann, ist es wichtig zu wissen, für welche Arbeit man im Internet geeignet ist. Die Auswahl ist recht groß.

Sehr beliebt sind zum Beispiel:
– An Umfragen teilnehmen
– Webseiten und Computerspiele testen
– Dropshipping
– eigener Onlineshop
– Texte schreiben

Ebenfalls sehr beliebt ist das sogenannte Affiliate-Marketing. Für diese Art des Geldverdienens wird keine eigene Webseite oder ein eigener Shop benötigt. Der Verkauf über Shops oder Webseiten ist allerdings möglich. Die Links zu den Produkten oder Dienstleistungen können ebenfalls einfach auf verschiedenen Social Media Portalen oder per E-Mail verbreitet werden. Für jeden Verkauf oder Klick wird eine Provision gezahlt.

Gute Verdienste sind beim Affiliate-Marketing mit Nischenprodukten möglich

Das Affiliate-Marketing ist auch das Geschäftsmodell der mittlerweile zahlreichen Influencer und Youtuber. Selbst die großen Vergleichsportale profitieren von den Provisionsmodellen. Die Geschäfte mit den Provisionen laufen so gut, dass die Portale schon seit einigen Jahren selbst Affiliate-Programme anbieten. Wer die grundlegenden Strukturen verstanden hat, kann im Grunde genommen gleich mit Affiliate-Marketing beginnen.

Besonders gute Chancen auf ein relativ hohes passives Einkommen haben Affiliate Marketer, die eine oder mehrere Nischen bedienen. Wer einen Blog betreibt, eine Shopseite hat oder auch bei Youtube tätig wird, benötigt sogenannte Follower. Dies ist nur möglich, wenn Vertrauen geschaffen wird. Daher sollte sich der Affiliate Marketer mit dem Thema, das er bewerben möchte, gut auskennen. Die Follower möchten auch mit aktuellem Content versorgt werden.

Eine Nebentätigkeit muss selbstverständlich angemeldet werden

Da Einnahmen immer steuerpflichtig sind, muss das Online-Business auf dem Rathaus oder im Bürgerbüro der Gemeinde angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung ist auch für eine Nebentätigkeit verpflichtend. Nach der Anmeldung ist schon nach wenigen Tagen Post vom Finanzamt im Briefkasten und es müssen verschiedene Fragebögen ausgefüllt werden. Die Art der Selbstständigkeit ist im Nebenberuf unerheblich.

Allerdings sind die Einnahmen entscheidend. Wer unter 22.000 Euro pro Jahr verdient, wird als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG eingestuft. Kleinunternehmer, die unter dieser Einkommensgrenze liegen, dürfen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Allerdings müssen sie auch keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

Natürlich muss bei einer nebenberuflichen Tätigkeit auch der Arbeitgeber informiert werden. Spricht nichts gegen diese Tätigkeit, muss der Arbeitgeber zustimmen. Auch Beamte müssen die Zustimmung von ihrem Dienstherren einholen, wenn sie sich nebenher selbstständig machen.

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