Der Jahreswechsel naht und mit ihm zahlreiche Änderungen, die sich auf die ganz persönliche Einnahmen- und Ausgabenbilanz auswirken. Steuerzahler haben 2017 Anlass zur Freude. Der Grundfreibetrag für Steuerpflichtige steigt für Ledige von 8.652 Euro auf 8.822 Euro. Verheiratete brauchen bis zu einem Einkommen von 17.644 Euro keine Steuern zu zahlen. Zudem können sich alle Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit mit der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung lassen, sie muss bis spätestens Ende Juli 2018 beim Finanzamt vorliegen.
Änderungen bei gesetzlichen und privaten Versicherungen
In der Pflegeversicherung sind ab dem kommenden Jahr 0,2 Prozent mehr Beiträge fällig. Für kinderlose Versicherte beträgt der Beitragssatz dann 2,8 Prozent, weil sie 0,25 Prozent Zuschlag gegenüber Versicherten mit Kindern zahlen müssen. Dies ist jedoch nur ein kleines Detail im Rahmen der umfassenden Pflegereform, die 2017 in Kraft tritt. Deren wichtigste Neuerung ist der Ersatz der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Zusätzlich erhöhen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durchgängig. Obwohl die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenkasse konstant bleiben, lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassenbeiträge, da die einzelnen Kassen eigene Zusatzbeiträge festlegen können.
Weniger erfreulich für Bürger sind die Entwicklungen bei Neuabschlüssen privater Versicherungen. Für klassische private Lebens- oder Rentenversicherungen mit Festzinsanlage sinkt der Garantiezins von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Das ergibt unter dem Strich weniger Rendite für Vorsorgesparer. Es ist jedoch nicht angebracht, überhastet vor dem Jahreswechsel noch eine Lebensversicherung abzuschließen, um sich den höheren Garantiezins zu sichern. Vielmehr sollten Sparer darüber nachdenken, ob nicht aufgrund der Niedrigzinssituation ertragreichere Sparformen, zum Beispiel Fonds- oder ETF-Sparpläne, besser für die Altersvorsorge geeignet sind.
Depotauszüge und Darlehensverträge überprüfen
Einmal im Jahr lohnt sich der Blick auf die persönlichen Finanzen für Verbraucher. Für Anleger ist die Prüfung des Depotbestands und der Vermögensstruktur unerlässlich. Hat sich im Laufe des vergangenen Jahres ein Ungleichgewicht zwischen den Anlagen und einzelnen Produkten ergeben, zahlt es sich aus, die ursprüngliche Verteilung auf die Anlageklassen mit der gewünschten Diversifikation wiederherzustellen.
Kreditnehmer sollten die Höhe ihrer Zinsen im Rahmen der Zinsbindung mit aktuellen Angeboten vergleichen, ggf. ergibt sich die Möglichkeit einer zinsgünstigen Umschuldung. Die fristgerechte Einholung neuer Vorschläge für die laufende Baufinanzierung oder den Abschluss eines Forward-Darlehens ist für eine optimale Anschlussfinanzierung wichtig. Da ein Anstieg der langfristigen Zinsen aufgrund steigender Inflation wahrscheinlicher wird, sollten ohnehin geplante Investitions-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Außerdem steigt beim Immobilienerwerb in Thüringen 2017 die Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent.
Welche Zulagen müssen zum Jahresende beantragt werden?
Ein Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente schützt davor, die Beantragung der jährlichen staatlichen Zuschüsse zu vergessen. Die WOP-Prämie für Bausparverträge muss dagegen jedes Jahr neu für das abgelaufene Kalenderjahr beantragt werden. Dies darf maximal zwei Jahre rückwirkend erfolgen. Wer als Selbständiger oder Gutverdiener Beiträge in die Rürup-Rente eingezahlt hat, kann diese steuerlich geltend machen. Nächstes Jahr steigt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge von 82 auf 84 Prozent. Bis 2025 erhöht sich die steuerliche Anerkennung der Rürup-Beiträge auf 100 Prozent. 2017 kann beispielsweise ein lediger Freiberufler insgesamt 19.624 Euro bei einem Einzahlungsmaximum von 23.632 Euro auf seine Einkommensteuer anrechnen lassen.