Bankberatung – Sendungs-Empfehlung

daserste mediathekDer Leitzins ist vor kurzem abermals gefallen, sodass das Zinsniveau weiterhin sehr niedrig bleibt. Zum Mini-Zins können sich Banken das Geld von der EZB leihen. Die Verlierer des niedrigen Leitzinses sind die Sparer, die auf ihre Anlagen nur geringe Zinsen erhalten. Die niedrigen Zinsen können die Inflationsrate nicht ausgleichen, so dass das Vermögen „aufgefressen wird“.

Demzufolge werden dem Verbraucher in der Bankberatung Anlagen präsentiert, die auch höhere Risiken beinhalten. Das Sendeformat „plusminus“ hat sich in der Sendung: „Bankberatung – Glückssache für den Geldanleger“ diesem Thema angenommen.

Wer die Sendung verpasst hat, der kann sich in der Mediathek von daserste.de die Sendung erneut ansehen. Die Sendung weist unter anderem auf das Beratungsprotokoll hin. Das vorgeschriebene Beratungsprotokoll wird oft weggelassen. Sie sollten bei einer Beratung aber darauf bestehen. Zum einen dient das Beratungsprotokoll als Nachweis bei Rechtstreitigkeiten, zum anderen können Sie mithilfe des Beratungsprotokolls auch auf Dinge, die im Beratungsprotokoll eingetragen wurden, besser eingehen bzw. nachfragen. Eine Beratung sollte immer mit einem Beratungsprotokoll erfolgen.
Eine umfangreiche Beratung ist unerlässlich. Die Fälle in der Sendung von „plusminus“ zeigen, dass man nicht immer nur auf eine Meinung bzw. Anlageempfehlung vertrauen sollte.

Viele Webseiten wie auch finanzen-helfer.de informieren über Anlagen bzw. Versicherungen. Ob Lebensversicherung, Rentenversicherung oder die Absicherung der Arbeitsleistung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung – eine kurze Recherche zum jeweiligen Produkt vor dem Gespräch mit einem Berater ist notwendig, um gezielte Fragen zur Anlage oder dem Produkt stellen zu können. Weiterhin ist zu empfehlen, nicht gleich beim ersten Termin die Unterschrift auf den Vertrag bzw. den Kauf einer Anlage zu setzen. Es sein denn, man hat schon ein und denselben Berater seit vielen, vielen Jahren und kann sich auf seine Beratung verlassen, dann kann auch eine Ausnahme gemacht werden.

Ein Girokonto bspw. kann ohne finanziellen Schaden gewechselt werden. Eine Versicherung wie die private Rentenversicherung zur Sicherung der Altersvorsorge kann bei einer Kündigung bzw. bei einem Wechsel zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, je nachdem wie lange schon in den Vertrag eingezahlt wurde.

Bildquelle: mediathek.daserste.de

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Vermögensaufbau und getaggt als , , , , . Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.

Kommentare sind geschlossen.