Da Anfang des Jahres die staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen gekürzt wurde, stellt sich die Frage, ob eine Investition in solche Anlagen immer noch lohnenswert ist. Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden, wobei jedoch ein paar Grundregeln zu beachten sind.
Einspeisevergütung sichern – zeitnah investieren
Die Einspeisevergütung basiert auf dem Erneuerbaren Energie Gesetz und garantiert den Betreibern der Photovoltaikanlagen, die Abnahme des erzeugten Stroms. Die Höhe der Vergütung ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage für die nächsten 20 Jahre garantiert. Da die Bundesregierung keinen Hehl daraus macht, dass sie auch zukünftig die Einspeisevergütung je Kilowattstunde, kurz KW/h erzeugten Strom reduzieren wird, ist es sinnvoll sich möglichst zeitnah für solch eine Anlage zu entscheiden.
Eigenversorgung gewinnt an Bedeutung
Wie die sueddeutsche.de vor kurzem berichtet hat, werden auch weiterhin die Strompreise steigen. So muss ein Vierpersonenhaushalt damit rechnen, im Jahr 2013 im Schnitt für Strom etwa 50 Euro mehr zahlen zu müssen als dieses Jahr. Entsprechend wird es für Gebäudeeigentümer immer lohnenswerter einen möglichst großen Prozentsatz des benötigten Stroms selbst zu erzeugen. Mit zunehmenden Strompreisen wird die Rendite, die durch den Verkauf des Stroms erzielt wird immer mehr zur Nebensache. Dagegen gewinnt die Möglichkeit durch Eigenverbrauch bares Geld zu sparen, an Bedeutung.
Attraktive Förderangebote und günstige Kredite
Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist zu Beginn mit Investitionskosten verbunden, die sich jedoch im Schnitt nach zehn Jahren amortisieren. Da die Finanzierung der Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung weitgehend abgesichert ist, bieten einige Banken kostengünstige Kredite zur Errichtung der Anlagen an. Die SWK Bank bietet beispielsweise Online auf https:/www.mein-solarkredit.de/ eine günstige Solarfinanzierung mit den Förderdarlehen der KfW Bank an. Der Zinssatz richtet sich bei diesem Angebot nach der Laufzeit des gewünschten Kredites, welche entweder fünf, zehn oder zwanzig Jahre betragen kann.