Privatinsolvenz: Ein Ausweg aus der Schuldenfalle

Die Privatinsolvenz ist für zahlreiche Menschen der letzte Ausweg, wenn sie finanzielle Probleme haben. Selbst wenn für die Beantragung zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bietet sie Betroffenen eine Alternative, um sich auf lange Sicht von vorhandenen Schulden zu befreien.

Hierbei stellt sich jedoch die Frage, wer eigentlich dazu berechtigt ist, eine Privatinsolvenz anzumelden und vor allem, wie das Konzept dieser funktioniert. All diese Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden.

 

Was ist eine Privatinsolvenz und wie funktioniert sie?

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, welches Privatpersonen die Gelegenheit gibt, ihre Schulden zu bezahlen und am Ende des festgesetzten Zeitraums schuldenfrei zu sein. Sie wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet.

Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es, einen Teil der Schulden zu tilgen und somit die vorhandenen Gläubiger zufriedenzustellen. Gleichwohl erhält der Schuldner bei guter Führung am Ende der Privatinsolvenz die sogenannte Restschuldbefreiung.

Mittels dieser sind sämtliche Schulden aufgehoben, sodass es dem Schuldner möglich ist, einen neuen Lebensabschnitt ohne jegliche Schulden zu beginnen.

 

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es spielt hierbei in erster Linie keine Rolle, ob man erwerbstätig ist oder nicht, es muss also kein festes Einkommen für eine Inanspruchnahme vorhanden sein.

Beantragt werden kann die Privatinsolvenz von folgenden Personen:

  • Privatpersonen
  • Ausländische Privatpersonen, die einen deutschen Wohnsitz haben

Unter gewissen Voraussetzungen werden mit der Privatinsolvenz auch ehemalige Selbstständige angesprochen.

Gesetzlich geregelt ist dies im Paragraf 304 der Insolvenzverordnung.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Privatinsolvenz?

Die wichtigste Voraussetzung zur Einleitung einer Privatinsolvenz besteht darin, sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet zu sein. Als erster Schritt empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung.

Diese kann nicht nur feststellen, ob der Weg zur Privatinsolvenz geebnet ist, sie regelt auch alle weiteren Formalitäten für den Schuldner. Essenziell ist der anschließende Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anzustreben.

Gut zu wissen: Viele Gläubiger sind durchaus gewillt, eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner zu finden. Denn für sie bedeutet dieses Ergebnis meist, dass sie mehr Geld vom Schuldner zurückerhalten, als es im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Fall wäre.

Erst wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung scheitert, besteht für den Schuldner die Option, eine Privatinsolvenz anzustreben. Den nötigen Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsverfahrens erstellt für gewöhnlich ein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Für ehemalige Selbstständige ist dagegen die Erfüllung weiterer Voraussetzungen erforderlich. So dürfen sie nicht mehr als 19 Gläubiger aufweisen. Gleichwohl dürfen keinerlei Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen vorhanden sein. Dazu gehören beispielsweise versäumte Zahlungen an das Finanzamt oder einen Sozialversicherungsträger.

Fehlt einem ehemaligen Selbstständigen eine der Voraussetzungen, durchläuft er stattdessen die Regelinsolvenz, die wiederum anderen Grundlagen unterliegt.

 

Wie verläuft die Beantragung eines Insolvenzverfahrens?

Sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Hierzu ist die Vorlage zahlreicher Unterlagen erforderlich, welche die Schuldnerberatung gemeinsam mit dem Schuldner zusammenstellt.

Mit dazu gehört:

  • vollständige Aufstellung, die Gläubiger und ihre jeweiligen Forderungen enthält
  • Übersicht des vorhandenen Vermögens
  • Belege zum aktuellen Einkommen sowie der Vertrag vom Arbeitgeber (sofern vorhanden)
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Abzahlungsplan (enthält sowohl flexible als auch feste Raten und Einmalzahlungen)
  • Aufstellung zu vorhandenen Wertpapieren, Konten und Forderungen
  • Versicherungsverträge und Erbschaftsverträge
  • Aufstellung der verschiedenen Wertgegenstände, Mobiliar, Fahrzeugen oder Hausrat
  • Dokumente über Grundeigentum, Erbbaurechte oder Wohneigentum
  • Unterlagen zu erworbenen Aktien oder Genussrechten
  • detaillierte Darstellung aller vorhandenen regelmäßigen Verpflichtungen des Schuldners

 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es bei den genannten Unterlagen und Angaben wichtig, diese wahrheitsgemäß zu erfassen und keinerlei falsche Angaben zu machen. Denn diese führen bei einer Feststellung durch das Gericht zu einer unweigerlichen Ablehnung des Insolvenzverfahrens.

Anschließend versucht das Gericht erneut, sich mit den Gläubigern zu einigen. Hat es hierbei keinerlei Erfolg, beginnt danach das eigentliche Insolvenzverfahren und die sogenannte Wohlverhaltensphase des Schuldners.

 

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland?

Bis Ende Mai 2021 dauerte eine Privatinsolvenz insgesamt sechs Jahre. Seitdem ist die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre reduziert worden. Eine vollständige Restschuldbefreiung kann nach Ablauf der genannten drei Jahre jedoch nur gewährt werden, wenn der Schuldner während dieser Zeit gewisse Pflichten erfüllt.

 

So muss bei ihm eine bedingungslose Bereitschaft vorhanden sein, sämtliche vorhandenen Wertgegenstände zu veräußern. Sind Erbschaften vorhanden, muss er diese mindestens zur Hälfte dazu einsetzen, um die vorhandenen Schulden zu tilgen. Hat er keinerlei Einkommen, ist er dazu verpflichtet, sich um eine Anstellung zu bemühen und mittels des gezahlten Lohns wenigstens einen Teil seiner Schulden abzuzahlen.

 

Neue Schulden dürfen nicht aufgenommen werden. Sollten sich dazu auch noch die Lebensumstände verändern, muss er dies seinem zugeteilten Treuhänder mitteilen, sei es nun ein Wechsel der Arbeitsstätte oder aber ein Umzug in eine andere Stadt. Um das Privatinsolvenzverfahren erfolgreich abzuschließen, erscheinen vor Ende der vorgegebenen drei Jahre Gläubiger und Treuhänder vor Gericht.

 

Innerhalb des Gesprächs wird erläutert, ob die Wohlverhaltensphase des Schuldners positiv verlief. Ist dies der Fall, wird das Insolvenzverfahren geschlossen und der Schuldner erlangt den Status der Restschuldbefreiung, dank welcher er ab sofort schuldenfrei ist.

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